Rechtlicher Hinweis für Fernscheinwerfer:

Geregelt in der ECE R48 §6.1, R98 und R112.
Es dürfen maximal zwei Paare Fernscheinwerfer am Fahrzeug angebracht sein. Sie müssen alle gleichzeitig leuchten und erlöschen.

Auf den Gehäusen oder dem Glas von Fernscheinwerfer ist eine Referenzzahl eingedruckt. Die Referenzzahl entsteht aus der Umrechnung der maximalen Lichtstärke Candela und besagt, welche Lichtstärke eine Leuchte liefert. Dabei sind Scheinwerfer mit einer höheren Zahl aber nicht automatisch besser: Leuchten mit einem niedrigen Index strahlen breiter und sind damit auf kurvigen Straßen von Vorteil, Lichter mit einem höheren Wert strahlen dagegen weiter – und eignen sich damit besonders für lange, gerade Strecken.. Meistens findest du den Wert in der Nähe der runden E-Kennzeichnung. Fernscheinwerfer dürfen nur paarweise oder gleichzeitig einschaltbar sein. Bei zusätzlichen Paaren dürfen nicht mehr als zwei Paare gleichzeitig leuchten. Beim Abblenden müssen alle gleichzeitig erlöschen. Mind. 1 Paar muss beim Übergang von Fernlicht auf Abblendlicht eingeschaltet sein.